Finanzierung des Projektes für den Zeitraum 2007 bis 2010
Die Kosten für das Gewässerentwicklungsprojekt Weser-Werre-Else werden für den Zeitraum 2007 - 2010 auf insgesamt 15 Mio. € (3,75 Mio € pro Jahr) geschätzt.
Die Kosten entstehen für:
1. Beschäftigung
2,55 Mio. € werden pro Jahr für die Beschäftigung zuvor arbeitsloser Menschen investiert.
Diese Summe wird finanziert:
- aus Landesmitteln: rund 68%
- von den projektbeteiligten Kommunen: rund 21%,
- aus Bundesmitteln: knapp 11%
2. Material, Maschinen, Einsatz von Fremdfirmen (Förderung der heimischen Wirtschaft)
1 Mio. € sind pro Jahr für den Kauf benötigter Materialien, den Einsatz von Maschinen und die Beauftragung von Fremdfirmen veranschlagt. Diese Kosten werden zu 80% vom Land gefördert, den Rest zahlt die auftraggebende Kommune.
3. Flächenerwerb an Fließgewässern
Weitere 0,2 Mio. € sind pro Jahr für den Erwerb von Flächen an den Fließgewässern vorgesehen. Auch diese Kosten werden zu 80% vom Land, zu 20% von der jeweiligen Kommune getragen.
Anschlussfinanzierung 2011 – 2014
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Fortführung des Gewässerentwicklungs-projektes für die Jahre 2011 – 2014 bewilligt. Den entsprechenden Bescheid hat Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl den Landräten Dr. Ralf Niermann (Kreis Minden-Lübbecke) und Christian Manz (Kreis Herford) am 10.03.2011 persönlich überreicht. Die Übergabe des Bewilligungsbescheides erfolgte an der 2010 fertig gestellten Sohlgleite im Hüllhorster Mühlenbach. Für den Zeitraum 2011 – 2014 wird eine Förderung in Höhe von insgesamt 11.168.000,- € in Aussicht gestellt.
Für den 1. Finanzierungsabschnitt, das Jahr 2011 wird eine anteilige Zuwendung in Höhe von maximal 2.792.000,- € bewilligt. Der Restbetrag von 8.376.000,-€ entfällt auf die Jahre 2012 – 2014. Über die Bewilligung der Mittel wird Jahr für Jahr auf Grundlage der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden.
Fortsetzung des Projektes bis Ende 2024
Das Land NRW hat die Förderung des Projektes bis Ende 2024 zugesagt. Die Gelder werden jährlich bewilligt und nach Bedarf abgerufen.