In der Vergangenheit wurden viele Fließgewässer begradigt und kanalartig ausgebaut, so dass ihre natürliche Funktion als Lebensraum sowie als charakteristisches Landschaftsmerkmal verloren ging. Mittlerweile hat ein gesellschaftlicher und gesetzlicher Umdenkprozess stattgefunden und unseren Fließgewässern wird mehr Beachtung geschenkt. Vielerorts werden wieder naturnahe Verhältnisse hergestellt. Eingebunden sind diese Maßnahmen in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die einen "guten ökologischen Zustand" unserer Gewässer bis spätestens zum Jahr 2027 vorschreibt.