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Maßnahmen

Espelkamp

Flöthe, nördlich Neustadtstraße: Rückbau Ufersicherung, Einbau Strömungslenker

Kommune:
Stadt Espelkamp

Gewässer:
Flöthe nördlich der Neustadtstraße

Art der Maßnahme:
Rückbau der linksseitigen Ufersicherung, Einbau von Strömungslenkern zwecks Initiierung eigendynamischer Entwicklungsprozesse.

Umsetzung:
April - Mai 2015

floete2015 01 neustadtstrDie Flöthe verlief in einem geradlinigen gleichförmigen Trapezprofil mit eintönigen Sohl- und Uferstrukturen. Die Uferböschungen sind mit Steinpackungen fixiert. Für den linksseitigen Uferbereich gibt es Spielraum, eigendynamische Entwicklungsprozesse, z. B. in Form von Uferabbrüchen zuzulassen, weil hier öffentliche Flächen an die Gewässerparzelle angrenzen.
 
floete2015 02 neustadtstrMit Hilfe eines Baggers wurde die Steinpackung aus der linksseitigen Uferböschung entnommen. Die entnommenen Steine wurden am gegenüberliegenden Ufer als Strömungslenker eingebracht. In die Strömungslenker wurden Totholzbündel eingebaut und sie wurden initial mit einzelnen Uferstauden bepflanzt. Erste kleine Uferabbrüche am linken Ufer zeigten sich noch während der laufenden Arbeiten. Sehr schnell entstanden Bereiche unterschiedlicher Wassertiefen und ein deutlich vielfältigeres Strömungsbild.
 
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Bei den Arbeiten angefallener überschüssiger Boden wurde vom Wasserverband Große Aue abgefahren.
 
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Die Entwicklung des Gewässerabschnittes wird beobachtet. Schnell waren sich alle Beteiligten einig, dass zwischen den Strömungslenkern weitere Totholzelemente eingebracht werden sollen. Damit soll eine Anreicherung des Gewässerabschnittes mit naturnahen Strukturen, die z. B. Fischen als Unterstände dienen, erreicht werden. Geeignetes Material wie verzweigtes Kronenholz heimischer Laubgehölze wird in der kommenden Gehölzschnittsaison sicherlich in der näheren Umgebung anfallen.
 
Der Umfang der Gewässerunterhaltungsarbeiten wird reduziert: Es soll nur noch die rechtsseitige Böschung vom  rechtsseitigen Unterhaltungsweg aus gemäht werden. Eine Krautung der Sohle soll künftig möglichst unterbleiben. Das Gewässer bleibt zunächst auch vom linken Ufer aus zugänglich, so kann erprobt werden, ob sich die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten ausschließlich vom rechtsseitigen Ufer aus bewährt. Erweist sich der linksseitige Unterhaltungsweg tatsächlich als verzichtbar, könnte er zu Gunsten weiterführender Entwicklungsmaßnahmen, wie beispielsweise eine aktive Aufweitung und unregelmäßige Modellierung der linksseitigen Uferböschung oder die Absenkung eines Uferstreifens endgültig aufgegeben werden.